Wann ist eine Psychotherapie notwendig?

Kind sein und die Entwicklung zum Erwachsenen, ist unter Umständen nicht einfach. Weder für die Kinder noch für die Eltern, die sich oftmals ebenfalls schwer tun. Zahlreiche Studien und Umfragen belegen, dass in unserer Zeit zahlreiche Belastungen unseren Kindern und Jugendlichen zu schaffen machen. Da ist der Leistungsdruck in der Schule, Probleme mit Gleichaltrigen oder Konflikten in der Familie. Häufen sich solche Belastungen, dann gelingt es dem jungen Menschen oft nicht mehr, die alterstypischen Entwicklungsaufgaben zu meistern. Unterschiedliche seelische und körperliche Beschwerden sind möglicherweise die Folge.  

Eine Psychotherapie ist dann notwendig, wenn eigene Bewältigungsversuche nicht mehr ausreichen und es in der Folge zu einer deutlichen Belastung und Einschränkung in der Lebensqualität wie auch der Alltagsbewältigung kommt. Kinder und Jugendliche können gemäß § 1 Psychotherapeutengesetz bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in der Praxis behandelt werden.

In meiner Praxis werden mit verhaltenstherapeutisch fundierter Psychotherapie folgende Problembereiche behandelt:

  • Ängste (z.B. Trennungsängste, soziale Ängste, Phobien, Schul-, Leistungs- und Versagensängste), Panikattacken, generalisierte Angststörungen
  • Depressionen
  • Dissoziative Störungen
  • Enuresis/Enkopresis (Ausscheidungsstörungen, welche nicht organisch bedingt sind)
  • Essstörungen (wie Anorexie, Bulimie, Adipositas)
  • Identitätsprobleme, Persönlichkeitsstörungen
  • Konzentrations- und Lernstörungen, ADS, ADHS
  • Posttraumatische und akute Belastungsstörungen
  • Regulationsstörungen des Säuglings- und Kleinkindalters
  • Selbstablehnung, Selbstverletzung wie Ritzen
  • Schlafstörungen (Ein- und Durchschlafprobleme), Alpträume, Einnässen, Einkoten
  • Somatoforme Störungen wie Bauch- oder Kopfschmerzen ohne organischen Befund
  • Störungen im Sozialverhalten (z.B. delinquente Entwicklungen wie Klauen oder Lügen)
  • Stimmungsschwankungen oder Gefühlsflachheit
  • Ticstörungen und Tourette-Syndrom
  • Tiefgreifende Entwicklungsstörungen wie Autismus und Asperger-Syndrom
  • Trauerreaktionen
  • Verhaltensstörungen wie emotionale Störungen des Kinder- und Jugendalters, aggressives und oppositionelles Verhalten, Mutismus, Bindungsstörungen
  • Zwänge

Wie läuft eine

Therapie ab?

  • 1. Telefonische Kontaktaufnahme

    Am besten rufen Sie zur Telefonsprechzeit an und sprechen evtl. Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter. Ich rufe dann zeitnah zurück.

  • 2. Erstgespräch

    In einem ersten Gespräch werden zunächst die Behandlungsnotwendigkeit sowie die formalen Abläufe der Therapie geklärt. Dieses kann je nach Alter und Problemlage allein, gemeinsam mit den Eltern oder nur mit den Eltern stattfinden. Grundsätzlich bedarf es vor der Vorstellung bei uns des Einverständnisses aller Sorgeberechtigter, auch wenn die Eltern getrennt sind oder auch seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr miteinander hatten. Jugendlichen ab 14 Jahren haben grundsätzlich das Recht, sich beraten zu lassen, z.B. wenn es Euch bei bestimmten Themen erst einmal schwerfällt, dies im Beisein der Eltern zu tun. Sobald aber Entscheidungen zu diagnostischen oder therapeutischen Schritten anstehen, bedarf es des Einverständnisses der Eltern bzw. aller Sorgeberechtigter.

  • 3. Diagnostische Phase

    Diese Phase dient der weiteren diagnostischen Klärung und dem gegenseitigen Kennenlernen. Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch kommen je nach Anliegen unterstützend Fragebogenverfahren und/oder Tests zur Überprüfung der intellektuellen Leistungsfähigkeit bzw. der Aufmerksamkeit zum Einsatz. Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt des Vertrauens notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Am Ende dieser Phase werden die persönlichen Therapieziele und die dazugehörenden Behandlungsschwerpunkte festgelegt.

  • 4. Antragstellung

    Stimmt die „Chemie“ zwischen der/dem Patientin/Patient und der Therapeutin und konnte eine vertrauenswürdige Beziehung aufgebaut werden, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Je nach Einzelfall wird eine Akutbehandlung (12 Stunden), eine Kurzzeittherapie (in zwei Abschnitten zu jeweils 12 Stunden) oder eine Langzeittherapie (45 Stunden) beantragt. Bei Kindern und Jugendlichen werden in der Regel zusätzlich sogenannte Bezugspersonenstunden beantragt.

  • 5. Behandlungsphase

    Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt und dauert 50 Minuten. Ergänzende Gespräche mit Eltern und Be-zugspersonen sowie gegebenenfalls die Kooperation mit Kindergärten/Schulen/pädagogischem Personal die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden begleitend terminiert. Die Behandlung orientiert sich direkt an den Schwierigkeiten und Nöten, die der Jugendliche / das Kind im Alltag erlebt und ist daher immer individuell fallbezogen. Eine wichtige Grundlage bildet die vertrauensvolle und von Wertschätzung und Empathie getragene Therapeut-Patient-Beziehung. Dies beinhaltet ein hohes Maß an Transparenz bzgl. Zielvereinbarung und Therapieverlauf. Obwohl sich das therapeutische Vorgehen auf die vorhandenen Probleme bezieht, werden besonders die vorhandenen Stärken, Kompetenzen und Ressourcen des Patienten gewürdigt und therapeutisch genutzt. Um dem Kind / Jugendlichen in (alters-) angemessener Weise zu begegnen, werden in der Therapie insbesondere auch kreative Zugangswege (wie Malen, Musik, Spiel) genutzt. Die Therapie kann nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten aktiv mitarbeiten. Wicht ist mir vor allem das offene Gespräch über das Befinden und die Themen, die Sie und euch beschäftigen. Nur so kann ein guter Prozess in Gang kommen.

Wichtig
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und zum ersten Termin in einem neuen Quartal Ihre Versicherungskarte mit.

 

Absagen vereinbarter Termine sollten möglichst frühzeitig erfolgen, da die Termine speziell für die jeweiligen Patientinnen und Patienten reserviert sind und nur bei entsprechendem Vorlauf anderweitig vergeben werden können.

Was bedeutet Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Verhalten auf unterschiedliche Art und Weise gelernt wird und daher auch wieder „verlernt“ werden kann. Unter Verhalten wird in der Verhaltenstherapie nicht nur „sichtbares“ Verhalten verstanden, sondern ebenso das Denken, das Fühlen und die körperlichen Wahrnehmungen. Der Mensch wird also in seiner Ganzheit wahrgenommen.



Ziel einer Intervention ist es, dem Patienten, nachdem er Einsicht in Ursachen und Entstehung wie auch den aufrechterhaltenden Bedingungen seiner Problematik gewonnen hat, neue Methoden an die Hand zu geben, mit Hilfe deren er seine Schwierigkeiten bewältigen kann.

Da jede Störung und jedes Symptom in einem Bezugsrahmen zu sehen ist, bildet die therapeutische Arbeit mit dem „System“ einen zentralen Therapieteil. Dies umfasst sowohl die regelmäßige Beratung der Eltern wie auch die Zusammenarbeit mit bspw. Ärzten, anderen Helfersystemen (z. B. Jugendhilfe), Schule oder Kindergarten.

 

Verhaltenstherapie ist sozialrechtlich als psychotherapeutisches Verfahren anerkannt und wissenschaftlich hinsichtlich seiner Wirksamkeit sehr gut belegt.


Kostenübernahme

Die Kosten der Behandlung werden auf Antrag des Versicherten von allen gesetzlichen wie auch privaten Krankenkassen übernommen. Die Praxis ist von der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zugelassen.