Wann ist eine Psychotherapie notwendig?
Kind sein und die Entwicklung zum Erwachsenen, ist unter Umständen nicht einfach. Weder für die Kinder noch für die Eltern, die sich oftmals ebenfalls schwer tun. Zahlreiche Studien und Umfragen belegen, dass in unserer Zeit zahlreiche Belastungen unseren Kindern und Jugendlichen zu schaffen machen. Da ist der Leistungsdruck in der Schule, Probleme mit Gleichaltrigen oder Konflikten in der Familie. Häufen sich solche Belastungen, dann gelingt es dem jungen Menschen oft nicht mehr, die alterstypischen Entwicklungsaufgaben zu meistern. Unterschiedliche seelische und körperliche Beschwerden sind möglicherweise die Folge.
Eine Psychotherapie ist dann notwendig, wenn eigene Bewältigungsversuche nicht mehr ausreichen und es in der Folge zu einer deutlichen Belastung und Einschränkung in der Lebensqualität wie auch der Alltagsbewältigung kommt. Kinder und Jugendliche können gemäß § 1 Psychotherapeutengesetz bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in der Praxis behandelt werden.
In meiner Praxis werden mit verhaltenstherapeutisch fundierter Psychotherapie folgende Problembereiche behandelt:
- Ängste (z.B. Trennungsängste, soziale Ängste, Phobien, Schul-, Leistungs- und Versagensängste), Panikattacken, generalisierte Angststörungen
- Depressionen
- Dissoziative Störungen
- Enuresis/Enkopresis (Ausscheidungsstörungen, welche nicht organisch bedingt sind)
- Essstörungen (wie Anorexie, Bulimie, Adipositas)
- Identitätsprobleme, Persönlichkeitsstörungen
- Konzentrations- und Lernstörungen, ADS, ADHS
- Posttraumatische und akute Belastungsstörungen
- Regulationsstörungen des Säuglings- und Kleinkindalters
- Selbstablehnung, Selbstverletzung wie Ritzen
- Schlafstörungen (Ein- und Durchschlafprobleme), Alpträume, Einnässen, Einkoten
- Somatoforme Störungen wie Bauch- oder Kopfschmerzen ohne organischen Befund
- Störungen im Sozialverhalten (z.B. delinquente Entwicklungen wie Klauen oder Lügen)
- Stimmungsschwankungen oder Gefühlsflachheit
- Ticstörungen und Tourette-Syndrom
- Tiefgreifende Entwicklungsstörungen wie Autismus und Asperger-Syndrom
- Trauerreaktionen
- Verhaltensstörungen wie emotionale Störungen des Kinder- und Jugendalters, aggressives und oppositionelles Verhalten, Mutismus, Bindungsstörungen
- Zwänge
Wie läuft eine
Therapie ab?
Wichtig
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und zum ersten Termin in einem neuen Quartal Ihre Versicherungskarte mit.
Absagen vereinbarter Termine sollten möglichst frühzeitig erfolgen, da die Termine speziell für die jeweiligen Patientinnen und Patienten reserviert sind und nur bei entsprechendem Vorlauf anderweitig vergeben werden können.
Was bedeutet Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Verhalten auf unterschiedliche Art und Weise gelernt wird und daher auch wieder „verlernt“ werden kann. Unter Verhalten wird in der Verhaltenstherapie nicht nur „sichtbares“ Verhalten verstanden, sondern ebenso das Denken, das Fühlen und die körperlichen Wahrnehmungen. Der Mensch wird also in seiner Ganzheit wahrgenommen.
Ziel einer Intervention ist es, dem Patienten, nachdem er Einsicht in Ursachen und Entstehung wie auch den aufrechterhaltenden Bedingungen seiner Problematik gewonnen hat, neue Methoden an die Hand zu geben, mit Hilfe deren er seine Schwierigkeiten bewältigen kann.
Da jede Störung und jedes Symptom in einem Bezugsrahmen zu sehen ist, bildet die therapeutische Arbeit mit dem „System“ einen zentralen Therapieteil. Dies umfasst sowohl die regelmäßige Beratung der Eltern wie auch die Zusammenarbeit mit bspw. Ärzten, anderen Helfersystemen (z. B. Jugendhilfe), Schule oder Kindergarten.
Verhaltenstherapie ist sozialrechtlich als psychotherapeutisches Verfahren anerkannt und wissenschaftlich hinsichtlich seiner Wirksamkeit sehr gut belegt.
Kostenübernahme
Die Kosten der Behandlung werden auf Antrag des Versicherten von allen gesetzlichen wie auch privaten Krankenkassen übernommen. Die Praxis ist von der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zugelassen.